FAQ - Häufige gestellte Fragen zur BAV

Häufige gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge von Oskar Berberich

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf die Altersvorsorge Ihres Unternehmens aus?

Oskar Berberich: Sowohl der Kurzarbeitszuschlag als auch die möglichen Abfindungen sind sogenannte „Lohnausgleichsleistungen“ und können daher nicht für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Sobald das Gehalt wieder ausgezahlt wird, fließen die Zahlungen zurück in Ihre betriebliche Altersvorsorge. Wenn Sie jedoch in geringerem Umfang weiterarbeiten und einen Teil Ihres Gehalts zusätzlich zum Kurzarbeitergeld erhalten, bleibt die Stundungsvereinbarung und damit die Rentengarantie Ihres Unternehmens grundsätzlich bestehen. Die genaue Höhe der Zahlung richtet sich nach der individuellen Entgeltumwandlungsvereinbarung. Wenn beispielsweise ein fester Gehaltsaufschub vereinbart wurde, können Sie in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber die Zahlung kürzen.

Was bedeutet Direktversicherung/Pensionskasse?

Oskar Berberich: Ein beliebtes bAV-Modell ist die Gehaltsumwandlung in die Direktversicherung oder Pensionskasse. Das Unternehmen schließt für den Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag ab und überweist einen Teil des Gehalts an die Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse. Der Arbeitnehmer ist der unmittelbar Begünstigte des Vertrages, die Leistung beginnt also mit Rentenbeginn, frühestens jedoch mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Die Rente wird direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

Wie lange wird die Rente aus einer Direktversicherung gezahlt?

Oskar Berberich: Lebenslang! Und das ist der große Vorteil einer Direktversicherung gegenüber anderen Sparformen. Denn bei der Direktversicherung erhält man auch dann noch die Rente, wenn das Kapital rechnerisch eigentlich aufgebraucht ist.

Was bietet eine betriebliche Altersvorsorge?

Oskar Berberich: Jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung hat das Recht, einen Teil seines Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Wer ist berechtigt? Unbefristet angestellte Mitarbeiter, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Auszubildende, Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag, Geschäftsführer Der Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente besteht allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Struktur selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Ab 2019 ist der Arbeitgeber zur Zahlung des Zuschusses verpflichtet. Darüber hinaus gibt es bereits zahlreiche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge vorsehen.

Ich hoffe, diese umfangreiche Interviewzusammenstellung hilft Ihnen, die Betriebliche Altersvorsorge in Deutschland besser zu verstehen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.